Die Entstehung der
Stiftung Pielenhofen der Regensburger Domspatzen
und der Internatsgrundschule

 

Aus der Chronik:
"Rückblick auf das Schuljahr 1947/48:
Die "Volksschule des Regensburger Domgymnasiums", worüber diese Chronik zu berichten hat, sollte nicht einfach die Zahl der Regensburger Volksschulen um eine erhöhen. Damit wäre dem Schulerhalter eine unnötige Ausgabe erwachsen.
Herr Domkapellmeister Prof. Dr. Theobald Schrems war vielmehr überzeugt, dass sich die großen Auslagen lohnen müssten, wenn die Schule zu dem würde, was ihm vorschwebte: zu einer verlässlichen Vorschule sowohl für das zur selben Zeit gegründete Domgymnasium wie auch für den berühmten Regensburger Domchor. Wahrhaftig ein  hohes kulturelles Ziel. Dem Idealismus und der Tatkraft des Herrn Domkapellmeisters ist es zu danken, desgleichen seinen künstlerischen Persönlichkeit, dass er bei den maßgeblichen staatlichen Stellen Verständnis für deine Pläne fand.
Es lag im Wesen und der besonderen Zielsetzung dieser Volksschule begründet, dass eine einzige Klasse und zwar das 4. Schuljahr, genügte. Dass es eine Internatsschule mit nur auserlesenen Knaben sein musste, war ebenfalls klar. Außerdem war es wünschenswert, der Vorschule mit ihren Sonderzielen ihre volle Selbständigkeit zu geben und diese nicht etwa einer anderen Regensburger Schule anzugleichen oder zu unterstellen. Die staatlichen zuständigen Stellen haben all diese Erwägungen bei der Bewilligung der Schule gewürdigt.
Erwähnt muss noch werden, dass sich in unserem Falle die Geschichte der Schule und die des Schülerheimes schwerlich trennen lassen, sondern am besten ein Ganzes bilden."

Die erste und vorläufige Unterbringung der Vorschulklasse war in Regensburg, Wöhrdstr. 60, Neue Jugendherberge. Das vorgesehene Schulzimmer musste erst von den vielen eingezogenen Holzwänden befreit, umgebaut und notdürftig eingerichtet werden. Zu Beginn des Schuljahres 1947 besuchten 37 Knaben die Vorschulklasse, die bis zum Schuljahresende auf 44 Schüler anwuchs.

Verschiedene ernste Erwägungen führten dazu, die Vorschule zum Schuljahr 1948/49 in ein Landheim in Etterzhausen (eine frühere Almhütte des Trachtenvereins) zu verlegen, wo sich schon Jahre vorher während des 2. Weltkrieges eine Klasse des Domgymnasiums befunden hatte. 

 

Zum Schuljahr 1950/51 wurde eine Klasse des 3. Schuljahrganges dazugenommen. Die 3. Klasse besuchten damals 12 und die 4. Klasse 42 Schüler.

 

Im Schuljahr 1951/52 entschloss man sich, neben der Almhütte ein neues Heim zu errichten. Vom 1. September bis zu den Weihnachtsferien waren Schule und Heim noch im alten Haus und in der Baracke untergebracht. Nach Umzug in das neue Heim wurde im Frühjahr 1952 auch das alte Haus vollkommen renoviert. die Umgebung des Heimes wurde planiert und mit Rasen angesät. Es entstand dadurch vor dem Heim ein Bühnenplatz für Aufführungen im Freien.

Im Schuljahr 1955/56 besuchten 69 Schüler die Vorschule und wohnten im Heim.

Zum Schuljahr 1956/57 nahm man einen An- bzw. Neubau des Heimes in Angriff. Die ehemalige Almhütte diente während des Neubaues noch einmal als Unterkunft und wurde anschließend abgerissen und durch ein neues Gebäude ersetzt. Domkapellmeister Dr. Theobald Schrems errichtete für Etterzhausen eine bürgerliche Stiftung öffentlichen Rechts, die "Stiftung Etterzhausen der Regensburger Domspatzen", als Grundlage für die Existenz und den Erhalt der Vorschule.

Das 1956/57 errichtete Gebäude wurde bis 1980 in der bestehenden Form genutzt. Bereits 1976 aber hegte man Pläne, das Heim zu sanieren bzw. zu erweitern oder gar neu zu bauen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten entschloss sicher der damalige Direktor in Absprache mit der Diözese ein neues Heim in Karlstein bei Regenstauf zu errichten und dorthin umzuziehen. 1980 wurde aber in Pielenhofen das Mädchengymnasium der Salesianerinnen frei und auf Einladung des Ordens im Kloster Pielenhofen und auf Beschluss der Diözese Regensburg zog die Stiftung Etterzhausen nach  einem Umbau im Kloster  nach Pielenhofen zum Schuljahr 1981 um. Die "Stiftung Etterzhausen der Regensburger Domspatzen" wurde in "Stiftung Pielenhofen der Regensburger Domspatzen" umbenannt.

Bis zum Schuljahr 2003/04 betreute die Volksschule der Regensburger Domspatzen im Kloster Pielenhofen jedes Jahr drei Klassen (in der Regel eine 3. und zwei 4. Klassen). Ab dem Schuljahr 2004/05 kam eine weitere Klasse (1. Klasse) hinzu und ab dem Schuljahr 2005/06 ist die Schule  mit den Jahrgängen 1 bis 4 zu einer vollen Grundschule ausgebaut. 2006 wurde der Schule die "Staatliche Anerkennung" auch schriftlich verliehen, die bis zu diesem Zeitpunkt nur mündlich vom Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus zugebilligt werden konnte, da die Schule bis 2005 eine Teilgrundschule war und im Schulgesetz Teilgrundschulen nicht vorgesehen sind. Es besuchen zwischen  80 und 100  Schüler jedes Jahr die Vorschule.

 

 

 

 

 

 

Urkunde

 über 

die staatliche Anerkennung der Schule

 

 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

 

Mit Postzustellungsurkunde
Stiftung Pielenhofen
der Regensburger Domspatzen
Klosterstraße 10
93188 Pielenhofen

Verleihung der staatlichen Anerkennung nach Art. 100 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

hier: Private Volksschule - Grundschulstufen (Klassen 1 mit 4) der Stiftung Pielenhofen der Regensburger Domspatzen

 

Aufgrund des Art. 100 Abs. 1 BayEUG erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgenden

  

B e s c h e i d

 

 

1.

Der privaten Volksschule der Stiftung Pielenhofen der Regensburger Domspatzen wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Grundschule) mit Wirkung vom 01.08.2006 die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule verliehen.
 

 

 

G r ü n d e

 

1.

Mit Schreiben vom 14.09.2005 hat die Stiftung Pielenhofen der Regensburger Domspatzen die staatliche Anerkennung der Privaten Volksschule in Pielenhofen beantragt.
 

2.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist für die Entscheidung über diesen Antrag zuständig (Art. 100 Abs. 1 BayEUG).  Die beantragte Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule wird für die Grundschule verliehen, da die Schule die Gewähr dafür bietet, dass sie dauernd die an gleichwertige öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt.
 

3.

Bereits seit 01.08.1969 existiert eine staatliche Genehmigung für die private Grundschule mit den Jahrgangsstufen 3 und 4 (mit insgesamt 3 Klassen).  Ab 01.08.1969 wurde die Schule nach Art. 67 Volksschulgesetz gefördert und staatliches Lehrpersonal zugewiesen.  Am 03.09.1977 wurde die befristete Förderung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 3 und 4 Volksschulgesetz (Fassung vom 23.07.1976) nach dessen Neufassung wegen der besonderen kulturellen Bedeutung der Schule für den Freistaat Bayern aufgehoben. 

Mit Schreiben vom 11.07.1983 wurde erstmals ein Antrag auf staatliche Anerkennung der Schule gestellt.  Dieser wurde mit Bescheid vom 16.09.1983 abgelehnt, da "Teilgrundschulen" nicht anerkannt werden können.

Am 29.03.1984 wurde der Umzug der Schule in die neuen Schulräume nach Pielenhofen genehmigt.

Mit Bescheid vom 14.04.2004 wurde die Errichtung und der Betrieb einer Volksschule (Grundschulstufe) im Vollausbau mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4 genehmigt.  Im laufenden Schuljahr 2005/06 wird jede Jahrgangsstufe mit mindestens einer Klasse geführt. 

Die schulaufsichtliche Überprüfung durch die Regierung der Oberpfalz hat ergeben, dass die Lehrkräfte nach den amtlichen bayerischen Lehrplänen in der jeweils gültigen Fassung für die Grundschule unterrichten und die Stundentafeln der jeweiligen Jahrgangsstufen verbindlich eingehalten werden.  Das Bildungsziel der Grundschule wird zum Ende der Jahrgangsstufe 4 erreicht.  Es bestehen daher keine Bedenken, dass die Schule in den Lehrzielen hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht (Art. 92 Abs. 2 Nr. 2 BayEUG). 

Ferner entspricht die sachliche Ausstattung der privaten Volksschule den Erfordernissen und ist mit der Ausstattung öffentlicher Schulen vergleichbar.  Die räumlichen Verhältnisse sind durch zahlreiche Umbaumaßnahmen in den letzten Jahren als hervorragend zu bewerten. 

Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schüler an der privaten Volksschule der Stiftung Pielenhofen der Regensburger Dornspatzen in angemessenen Zeiträumen entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungen.  Art, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich dabei nach den Erfordernissen der einzelnen Jahrgangsstufen und Fächern der Grundschule. 

Die Schule hat eine vergleichsweise hohe Übertrittsquote an Gymnasien und Realschulen. Schüler der Volksschule der Stiftung Pielenhofen, die am Probeunterricht teilnehmen, sind erfolgreicher als Schüler anderer Grundschulen.  Dies spricht sowohl für den Unterrichtserfolg der Schule als auch für die Einhaltung gehobener Ansprüche bei der Leistungsbewertung. 

Zusammenfassend hat die schulaufsichtliche Überprüfung ergeben, dass an der privaten Volksschule der Stiftung Pielenhofen der Regensburger Domspatzen ein ordnungsgemäßer Lehrbetrieb stattfindet, der die pädagogischen und stofflichen Bildungsziele erfüllt.  Die räumlichen und ausstattungsmäßigen Verhältnisse gewährleisten die Durchführung eines einwandfreien Unterrichts.  Die Vorschriften der Volksschulordnung werden in vollem Umfang angewandt.  Der Unterricht wird nach Stundentafeln und Lehrplänen der öffentlichen Schulendurchgeführt.  In der Schule werden Leistungen erbracht, die denen einer vergleichbaren öffentlichen Schule entsprechen. 

Die Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung sind daher erfüllt.

 

4.

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Dr. Wittmann
Ministerialdirigent